Befundkarte
Befundkarten Schriftzug

BEFUNDKARTE - MCW Medical Computer Ware

AGB zur NOTFALLKARTE und NOTFALLHANDY

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AUFTRAGNEHMER: MCW Handelsgesellschaft m.b.H., FN 55115b, Breuninggasse 6, 1230 Wien Ich bestelle hiermit folgende/s Produkt/e:

NOTFALLKARTE(meine privaten Notfalldaten) Leistungsgegenstand ist die Speicherung von grundlegenden medizinischen Notfalldaten einschließlich der persönlichen Adressdaten sowie der Ansprechpersonen in Notfällen in elektronisch abrufbarer Form samt Registrierung dieser Daten in einem zentralen Verzeichnis. Ich erhalte eine Notfallkarte, auf welcher der Zugang zu meinen Notfalldaten festgehalten ist. Ich erteile meine ausdrückliche Zustimmung, dass der Auftragnehmer meine medizinischen Notfalldaten speichert, in einem zentralen Verzeichnis registriert und unter den auf meiner Notfallkarte beschriebenen geheimen Zugriffsdaten zum Abruf im Internet bereit hält.

I. LEISTUNGSBESCHREIBUNG NOTFALLKARTE(meine privaten Notfalldaten)

I.1. ALLGEMEINE BESCHREIBUNG
Die „Notfallkarte“ ist ein Dienstleistungsprodukt von MCW, bei dem medizinische und nicht medizinische Notfalldaten des Kunden gespeichert und unter den auf der an den Kunden ausgegebenen Notfallkarte angeführten Zugriffsdaten über das Internet zur Verwendung in medizinischen Notfällen abgerufen werden können. Die Erfassung und Übermittlung der Notfalldaten obliegt dem Kunden in eigener Verantwortung, lediglich die Blutgruppe muss immer von einem Arzt bestätigt werden. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen auch sämtliche sonstigen medizinischen Daten durch einen Arzt bestätigen lassen, dann scheinen diese Daten als sogenannte „vidierte/ärztlich bestätigte Daten“ auf der Notfallkarte auf. Dort, wo eine ärztliche Bestätigung gewünscht oder notwendig ist, kann diese durch das ausgedruckte Notfallkartenformular, signiert durch den Hausarzt, erfolgen. Die Bestätigung kann jedoch auch online erfolgen, wenn der Arzt Vertragspartner von MCW ist. Der Kunde selbst kann als Zugriffsberechtigter über eine Datenübertragungsleitung via Internet eine Kommunikation zu den gespeicherten Notfalldaten aufbauen und nach elektronischer Autorisierung eigenverantwortlich seine gespeicherten Notfalldaten einsehen und ändern. Diese Änderungen werden als „Patienteneingabe“ im Unterschied zu „ärztlich bestätigten Daten“ gekennzeichnet.

I.2. ABWICKLUNG
Die Bestellung der Notfallkarte erfolgt durch den Kunden selbst oder in Zusammenarbeit mit Ärzten, die in Vertragsbeziehung zu MCW stehen durch Übermittlung des aufgefüllten Notfallkartenformulars oder online über die Gesundheitsportale www.befundkarte.at bzw. www.notfallkarte.at. Nach erfolgter Beauftragung von MCW mit der Lieferung der Notfallkarte und der Übermittlung der vom Kundengewünschten Notfalldaten durch diesen oder den Arzt, erhält der Kunde seine Notfallkarte per eingeschriebener Post mit seiner Verfügernummer und ID-Nummer und per getrenntem Einschreiben seinen geheimen Zugriffscode (Benutzercode und Passwort) an die bekannt gegebene Adresse. Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung ist es erforderlich, dass sich der Kunde durch ein Foto und eine Ausweiskopie legitimiert. Erst ab diesem Zeitpunkt können wir dem Kunden die Notfallkarte zur Verfügung stellen. Die medizinischen Daten, die vom Arzt bestätigt werden müssen (Blutgruppe) bzw. diejenigen medizinischen Daten, die über Wunsch des Kunden ärztlicherseits bestätigt werden, sind im Internet entsprechend gekennzeichnet als „ärztlich bestätigte Daten“ bzw. wenn nicht als „Patienteneingabe“.

I.3. NOTFALLHANDY
MCW-Kunden, die über ein Notfallhandy verfügen und an der Befundkartei von MCW teilnehmen, haben die Möglichkeit, in der Befundkartei Telefonnummern von Personen und Institutionen zu speichern und diese bei Drücken des Notfallknopfes am Notfallhandy über einen Notfall zu informieren mit Angabe des Standortes und mit der Übertragung ihrer Notfalldaten. Außerdem eröffnet dieses System auch die Möglichkeit, dem Inhaber der otfalltelefonnummer eine Zugriffsmöglichkeit auf die betreffende Befundkartei des Kunden zu eröffnen.

MCW übernimmt aber keine Haftung und keine Garantie dafür, dass die eingetragenen Notfallnummern auch im Falle eines Notrufes erreichbar sind bzw. den Notfall annehmen und bearbeiten. Außerdem übernimmt MCW keine Haftung für allfällige technische Störungen des Netzes oder der Telefonhardware.

Hingewiesen wird darauf, dass Inhaber von Notfallhandys nur solche Telefonnummern von Personen und Institutionen eintragen dürfen, von denen sie vorab die Zustimmung dazu erhalten haben und auch nur so lange, als diese Zustimmung aufrecht erteilt ist.

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

II.1. VERTRAGSSCHLUSS
Wenn die Bestellung per Post oder online an MCW übermittelt wurde und MCW eine Rechnung ausgestellt hat, gilt das als Auftragsbestätigung und Annahme der Bestellung. Bei der Bestellung per Post wird die Notfallkarte samt Zugangscode ebenfalls per Post übermittelt – eine Freischaltung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. Bei der Online-Bestellung erfolgt die Zusendung der Notfallkarte samt Zugangscode erst nach dem Eingang der korrekt übermittelten Unterlagen (Ausweißkopie, Foto und Notfallkartenformular).

II.2. ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG NACH DSG
Mit Unterfertigung des Bestellformulars oder der Zustimmungserklärung online erklärt sich der Kunde einverstanden, dass MCW die in der Bestellung angeführten Daten automationsunterstützt verarbeitet, insbesondere speichert, evident hält und einen für den Kunden zur Eingabe und Abfrage dieser Daten erforderlichen Account einrichtet.

II.3. SORGFALT
Da die angebotenen Leistungen über das Kommunikationsmedium Internet abgewickelt werden und das Internet ein grundsätzlich offenes, allgemein zugängliches Medium ist, ist zur Vermeidung von Schäden bei Dispositionen mit einer größeren Sorgfalt vorzugehen.Im Hinblick auf diese gebotene Sorgfalt trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Auswahl und Verwendung jeglicher Code-oder Schlüsselworte. Bei Nutzung der Leistungen über WAP hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auf seinem Gerät die Verschlüsselungsoption (WTLS) eingeschaltet ist, da es sonst zu einer Datenübermittlung über eine nicht gesicherte Leitung kommt.

II.4. SPERREN
Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Account während der Geschäftszeiten per Telefon sperren zu lassen oder selbst online, direkt in seinem Account, die Sperrung durchzuführen. Eine solche Sperrung wird unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden nach Einlangen der Meldung des Kunden wirksam. MCW ist nicht verpflichtet, die telefonische Sperrung zu behandeln, wenn der Anrufer seine Berechtigung nicht durch Angaben zu seiner Person glaubhaft machen kann. In diesem Fall hat der Kunde seinen Sperrantrag unverzüglich schriftlich zu bestätigen und an MCW zu übermitteln. Nach erfolgter Sperrung hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen einem neuen Authentifizierungspaket oder der Löschung seiner medizinischen Daten zu wählen. Die Wahl auf Löschung der medizinischen Daten entspricht einer Kündigung von Seiten des Kunden (gem. Punkt III.8.).

II.5. KOSTENBEITRAG
Der Kostenbeitrag schließt alle angeführten Dienstleistungen (Datensammlung und Dateneinsicht) von MCW ein, jedoch nicht Honorare von Ärzten und anderen Dienstleistern, die insbesondere bei der manuellen Eingabe von medizinischen Daten und Befunden entstehen können.

II.6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Jahresgebühr ist immer im Voraus für das Folgejahr zu begleichen, ohne Abzüge von Boni und Skonti. Stichtag für den Vertragsbeginn und damit auch für die Jahresgebühr ist der nächste Monatserste, folgend auf das Datum des Bestellformulars. Die Rechnung erhält der Kunde jeweils im Monat der Bestellung mit einem Zahlungsziel von 14 Werktagen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig,so ist MCW nach einmaliger Mahnung unter Androhung der Vertragskündigung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzulösen.

II.7. INDEXIERUNG
Es wird die Wertbeständigkeit des Jahresbeitrages vereinbart. Die vereinbarten Entgelte werden zum Erhalt des inneren Wertes nach dem von der Statistik Austria herausgegebenen Index der Verbraucherpreise 2000 wertgesichert. Das vereinbarte Entgelt wird jährlich mit Jänner an die seit der letzten Erhöhung eingetretene Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.

II.8. KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG
Der zwischen dem Kunden und MCW vereinbarte Vertrag zur Speicherung und Evidenthaltung der übermittelten Daten wird auf unbestimmte Zeit eingegangen, jedoch haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, zu jedem Letzten des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten das Vertragsverhältnis zu lösen. Erfolgt eine Kündigung von Seiten des Kunden, so hat dieser mit der Kündigung die Möglichkeit, einen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem die medizinischen Dokumente einseh- und administrierbar sind, längstens jedoch bis zum Kündigungstermin. Für Kündigungen während des laufenden Vertragsjahres erfolgt keine Rückvergütung des vom Kunden bezahlten Entgeltes. Mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. mit dem Tag der fristlosen Auflösung des Vertrages bzw. dem Ableben des Auftraggebers hat MCW das Recht die gespeicherten Daten zu löschen.

II.9. DATENSCHUTZ
MCW verpflichtet sich, sämtliche im Auftrag des Kunden gesammelten Daten ausschließlich dem Auftraggeber zur Einsicht zu überlassen und sämtliche gem. § 14 DSG 2000 erforderlichen Datensicherheitsmaßnahmen zu treffen und insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses auf ihre Mitarbeiter oder von ihr beauftragte Subunternehmer zu übertragen. Darüber hinaus werden Datenschutzauskünfte nur gemäß § 26 DSG 2000 erteilt. Ein diesbezüglicher Antrag muss per Brief oder Fax gestellt werden, die Auskunft wird dem Empfänger nur per Einschreiben zugestellt. Für jede andere Übermittlung muss vom Kunden eine schriftliche Erklärung zur Haftungsübernahme vorgelegt werden. Die von MCW für Datenschutzauskünfte in Rechnung gestellten Kosten sind im aktuellen Tarifblatt festgehalten. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass unter den auf der Notfallkarte angeführten Zugriffsdaten die gespeicherten Notfalldaten von jedermann abrufbar sind, und verpflichtet sich daher zur sorgfältigen Verwahrung der Notfallkarte. Zum Zweck des Datenschutzes ist MCW berechtigt, die Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen von Zeit zu Zeit zu ändern, um das Maß an Sicherheit anzupassen. Der Kunde ist verpflichtet, den Datenschutzhinweisen direkt im Portal unbedingt Folge zu leisten.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er per E-Mail/Online alle Informationen über das Dienstleistungsprodukt erhält. Der Kunde stimmt weiters zu, dass er Informationen über MCW, insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsprodukt, per E-Mail erhält. Der Kunde ist berechtigt diese Zustimmung schriftlich zu widerrufen, verpflichtet sich für diesen Fall jedoch zur Bekanntgabe einer anderen Kommunikationsmöglichkeit.

II.10. HAFTUNG
MCW übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gespeicherten medizinischen Daten, Befunde und Notfalldaten. Insbesondere trägt der Kunde alle Folgen und Nachteile, die aus der Missachtung der ihm aus diesen Bedingungen treffenden Sorgfaltspflichten entstehen. MCW haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z. B. Systemausfälle, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Softwareschäden, Internetausfall, mangelnde Internetverfügbarkeit oder ähnliche Gebrechen. MCW haftet auch nicht für den Fall, dass ein Zugriff auf Notfall- oder Befunddaten aufgrund mangelnder Unterstützung der eingesetzten Sicherheitstechnologien oder mangelnder technischer Kompatibilität durch das abfragende Endgerät (Mobiltelefon, Computer etc.) nicht möglich ist. MCW haftet nur dafür, dass die vom Kunden aufgenommenen Notfalldaten richtig in das Register übergeführt werden. Der Kunde muss kontrollieren, ob die Notfalldaten auch abrufbar sind, d.h. richtig übertragen wurden. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bekannt gegebenen medizinischen und persönlichen Daten.
Die Endkontrolle der Richtigkeit der gespeicherten Daten obliegt dem Patienten nach Erhalt der Notfallkarte. Reklamationen sind binnen 14 Tagen nach Erhalt der Notfallkarte direkt bei MCW schriftlich einzubringen.

II.11. ÄNDERUNGEN DER AGB
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich (z.B. E-Mail oder per Post) mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich, dass er mit der Übermittlung von Informationen durch MCW an ihn per Post oder per E-Mail einverstanden ist, sofern ein E-Mail Anschluss vorhanden ist. Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit nicht mehr über einen E-Mail Anschluss verfügen, ist dies unverzüglich mitzuteilen und erhält der Kunde Verständigungen und Informationen von MCW in weiterer Folge auf schriftlichem Wege per Post. Desgleichen hat der Kunde das Recht, seinerseits Verständigungen an MCW per E-Mail zu übermitteln. Sollte sich die E-Mail-Adresse von MCW ändern, wird der Kunde davon unverzüglich schriftlich verständigt.

II.12. ÄNDERUNGEN DES RECHTSTRÄGERS
MCW ist berechtigt, im Zuge von organisatorischen Umgestaltungen seine gesamte Rechtsposition aus diesem Vertragsverhältnis (alle Rechte und Pflichten) – ohne schuldbefreiende Wirkung – an einen anderen Rechtsträger zu übertragen, mit dem MCW in einem Beteiligungsverhältnis steht. Ein solcher Vorgang wird dem Kunden per E-Mail bekannt gegeben.

II.13. ÄNDERUNGEN DER KUNDENDATEN
Der Kunde ist verpflichtet allfällige Änderungen in der Bestellung angeführten Kundendaten MCW unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls er für die sich daraus ergebenden Nachteile haftet. (z.B. Übersendung von Zugriffscodes; AGB-Änderungen etc.)

II.14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der angebotenen Leistungen wird ausschließlich schriftlich, auf konventionellem Weg (per Brief oder Telefax) oder online geschlossen. Abänderungen der Vereinbarung bedürfen jedenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung über das Abgehen von der Schriftform.Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Soweit in diesen besonderen AGB nichts oder nichts gegenteiliges gesagt wird gelten die allgemeinen AGB von MCW.Hiermit bestelle ich das Produkt Notfallkarte und bestätige, dass ich die oben stehenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Die oben erteilte Zustimmung zur Datensammlung und –verarbeitung kann ich schriftlich jederzeit ohne Begründung widerrufen. Ich wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Widerruf der von mir erteilten Zustimmung zur Sammlung und Speicherung meiner Daten bewirkt, dass eine allfällige weitere Sammlung durch MCW dieser Daten rechtlich unzulässig ist.

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