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BEFUNDKARTE - MCW Medical Computer Ware

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Medikamentenkompass

pdfDownload symbol AGB zum Medikamentenkompass im pdf-Format
  • Der “Medikamentenkompass” ist eine Dienstleistung von MCW für seine Kunden.
  • Mit Hilfe des EDV-unterstützten Medikamentenkompasses kann jeder Kunde von MCW sich über allfällige Wechselwirkungen der von ihm eingenommenen Medikamente erkundigen. Der Medikamentenkompass ist ein von MCW erstelltes Softwareprogramm auf der Basis einer vom Österreichischen Apothekerverlag zur Verfügung gestellten Datenbank mit dem Zweck, zu prüfen, ob die Einnahme verschiedener Medikamente allenfalls negative Wechselwirkungen für den Medikamenteneinnehmer hervorrufen kann. Die entsprechende Lizenz wurde von der Firma MCW vom österreichischen Apothekerverlag zugekauft und wird von diesem laufend ergänzt, erneuert und gewartet.
  • Die Benützung des Medikamentenkompasses erfolgt so, dass Sie über die entsprechende Internetseite der Firma MCW einsteigen und nach Eingabe der von Ihnen eingenommenen Medikamente Auskunft darüber erhalten, ob diese in einer allenfalls negativen Wechselwirkung zueinander stehen.
  • Die Überprüfung der von Ihnen eingenommener Medikamente auf allfällige Wechselwirkungen ist eine Information auf der Basis der vom Österreichischen Apothekerverlag MCW zur Verfügung gestellten Datenbank, ersetzt aber auf keinen Fall den Besuch beim Arzt oder Apotheker, um sich über mögliche und tatsächliche Wechselwirkungen Gewissheit zu verschaffen. Der Medikamentenkompass hat die Aufgabe, Sie auf mögliche Wechselwirkungen hinzuweisen, die dann durch die entsprechenden Fachleute abzuklären sind. Auch wenn bei einem von Ihnen eingenommenen Medikament keine negative Wechselwirkung auf ein anderes, von Ihnen ebenfalls eingenommenes Medikament angezeigt wird, bedeutet dies noch nicht, dass es unbedenklich eingenommen werden kann, weil die Frage der unbedenklichen Einnahme auch von anderen Parametern abhängt, die von diesem EDV-Programm nicht umfasst sind. Wenn allerdings dieses Programm eine negative Wechselwirkung aufzeigt, dann ist es jedenfalls ratsam, diese Wechselwirkung von Ihrem Arzt oder Apotheker abklären oder überprüfen zu lassen und allenfalls die entsprechenden Änderungen in der Medikamentierung vorzunehmen.
  • Für die Benützung des Medikamentenkompasses fällt eine Benützungsgebühr (lt. Preisliste) pro Jahr an. Die Gebühr ist jeweils bei Abschluss des Vertrages für 1 Jahr im Vorhinein an MCW abzuführen.
    Die Benützergebühr wird nach dem von der Statistik Austria herausgegebenen Index der Verbraucherpreise jährlich wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt jeweils nach dem für Jänner eines laufenden Jahres herausgegebenen Verbraucherpreisindex im Verhältnis zum Index des Jänner des Vorjahres. Die Indexierung des Vertrages wird dann auf der Basis der für Jänner verlautbarten Indexzahl mit Beginn des nächsten Vertragsjahres schlagend.
    Sonderregelung: Für UNIQA-Sonderklasse-Versicherte ist die Benutzung des Medikamentenkompasses kostenlos.
  • Der Benutzervertrag kann jederzeit zum Ende eines laufenden Vertragsjahres von jeder der Vertragsparteien aufgekündigt werden.
  • MCW übernimmt keine Haftung dafür, dass sämtliche am Markt erhältlichen Medikamente im Medikamentenkompass aufgelistet und auf allfällige Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten abgetestet sind. Wenn ein Medikament vom Programm nicht erfasst ist, wird dies bei Eingabe des Medikamentes vom Programm angezeigt.
  • MCW übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Österreichischen Apothekerverlag zur Verfügung gestellten Datenbank oder für deren Vollständigkeit.
  • MCW behält sich das Recht vor, im Medikamentenkompassportal auch Werbeeinschaltungen zu platzieren.
  • Die Benützung des Medikamentenkompasses erfolgt unter maximaler Datensicherheit. D.h., dass niemand die vom Benutzer abgerufenen Daten einsehen kann und diese bei Ausstieg aus dem Internetportal automatisch gelöscht werden. Nur dann, wenn der Benutzer die Daten gespeichert haben will, können diese in der Form einer benutzereigenen Medikamentendatei gespeichert und geführt werden - in diesem Fall muss sich der Benutzer online anmelden und ein persönliches Passwort eingeben, das nur er kennt und somit wiederum sichergestellt ist, dass nur er in den/die ihn betreffende(n) Daten des Medikamentenkompass / Medikamentenkartei Einsicht nehmen kann. Ein Vorteil der Medikamentenkartei liegt u.a. darin, dass man alle vom Benutzer eingenommenen Medikamente und deren allfällige Wechselwirkungen übersichtlich auf einem Blatt ersehen kann. Diese Kartei kann dann vom Benutzer bei Bedarf auch dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden, wobei der Benutzer bei Verwendung bzw. Vorlage beim Arzt oder Apotheker darauf hinzuweisen hat, dass er die Daten selbst unter eigener Verantwortung eingegeben hat. Für die Weitergabe bzw. den Verlust des Passwortes übernimmt MCW keine Haftung.
  • Auf diesen Benutzervertrag kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Wien.

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