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BEFUNDKARTE - MCW Medical Computer Ware

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MCW - Handelsges.m.b.H

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1 - Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der MCW – Handelsges.m.b.H im Verkehr mit Unternehmern sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website www.mcw.at jederzeit abrufbereit sind. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind in jedem Falle unverbindlich. Mündliche, telegrafische, telefonische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. MCW behält sich die änderung der gegenständlichen ”Allgemeinen Geschäftsbedingungen” ausdrücklich vor, diesfalls wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt. Die änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.

2 - Vertragsabschluss
Angebote der MCW – Handelsges.m.b.H sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des uns erteilten Auftrages zustande. Der Besteller bestätigt die Richtigkeit unserer Auftragsbestätigung, wenn er nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung dagegen schriftlich Einwände erhebt Ist dies nicht der Fall, gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung und die dieser beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingung als Basis für die Vertragsabwicklung.

3 - Urheberrechte
Wir behalten uns das Eigentum und die Urheberrechte an sämtlichen von uns vertriebenen Softwareprodukten vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert noch sonst wie für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zugänglich gemacht werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung macht das den Störer uns gegenüber in voller Höhe schadenersatzpflichtig, wobei der Schadenersatz wenigstens die Dreifache Höhe der jährlichen Lizenzgebühr bzw. das Dreifache des Verkaufspreises des Softwareprogramms umfasst.

4 - Lieferungen und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Liefertermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Ersatz. Teillieferungen sind jederzeit möglich. Bestellte Waren sind vom Kunden, oder einer befugten Person unverzüglich abzunehmen. Bei Abnahmeverzug haftet der Besteller für Gefahr und Zufall und ist zur Zahlung des Entgeltes unabhängig von der verweigerten Abnahme verpflichtet.

5 - Versand
Der Versand erfolgt ab dem Sitz von MCW auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk / Lager, gehen Nutzen, Lasten und die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe aus von MCW nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Bestellers, bzw. erfolgt nur über dessen entsprechenden Auftrag. Soweit Daten oder Softwareprodukte per Download oder über das Internet geliefert werden, geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

6 - Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste unserer Firma berechnet. Irrtümer, änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Sobald eine neue Preisliste aufgelegt wird, wird die vorhergehende ungültig. Unsere Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten ab dem Sitz unseres Werkes / Lager. Alle Versandkosten, besonders Verpackungs– und Transportkosten, Transportversicherung, etc. trägt der Besteller. Alle Rechnungen sind prompt nach Rechnungserhalt, längstens aber innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kommen die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte zur Verrechnung. MCW ist nicht verpflichtet, Lieferungen und Leistungen an Kunden, auch im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, zu erbringen sofern und solange der Kunde mit der Bezahlung älterer, bereits fälliger Rechnungen, in Verzug ist. MCW haftet auch nicht für einen allfälligen durch eine solche berechtigte Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung des Kunden diesem erwachsenden Betriebsausfall. Durch verzögerte Zahlung fälliger Rechnungen verursachte Mahn- u. Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der MCW durch den Kunden ist nur zulässig, soweit dessen Gegenforderungen gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder durch MCW ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von fälligen Zahlungen berechtigt.

7 - Eigentumsvorbehalt
Die von MCW gelieferten Produkte verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in deren Eigentum. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be– oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen ( kurz: Vorbehaltsprodukte ) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden, Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an MCW ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht MCW gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Hinsichtlich abgetretener Forderungen sind entsprechende Vermerke in der Buchhaltung oder auf den Fakturen anzubringen. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie etwaige Beschädigungen oder Vernichtung der Vorbehaltsware hat uns der Kunde sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Weiters hat der Kunde einen Besitzerwechsel der Ware sowie eigene Anschriftwechsel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat MCW alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. MCW ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei fortgesetztem Zahlungsverzug trotz schriftlicher Gewährung einer 14-tägigen Nachfrist sowie bei Verstoß gegen die in diesem Punkt geregelten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

8 - Gewährleistung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen. Gewähr wird geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. MCW gewährt neben Gewährleistungsansprüchen keine Garantien im Rechtssinn. MCW ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird, all dies nach Wahl von MCW. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den von uns gelieferten Produkten, insbesondere den Softwareprodukten, vornimmt. Wir haften nicht, wenn in von uns gelieferten Geräten Fremdteile zum Einbau gelangen oder Geräte umgebaut werden. Dies gilt ebenso für die unsachgemäße oder fehlerhafte Installation von Fremdsoftware. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware – Software, schriftlich zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt das von uns gelieferte Produkt als genehmigt und mängelfrei. Die Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge trifft den Kunden. Die Installation von uns gelieferter Software auf bestehende Hardware darf nur durch uns oder von uns autorisierte Vertragspartner erfolgen. Für jegliche Mängel, die bei Selbstinstallation auftreten, übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung. Beanstandete Software ist zur überprüfung an uns zurückzusenden. Bei Berechtigung der Mängelrüge gehen die Transportkosten zu unseren Lasten. Die Haftung von MCW ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern es sich nicht um Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Es besteht keine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. Schließlich besteht keine Haftung für Datenverluste, wenn seitens des Kunden nicht für eine ordnungsgemäße tägliche Datensicherung sowie für eine Komplettsicherung vor jeder Vornahme von Installationsarbeiten Sorge getragen wurde.

9 - Wartungsverträge
Der Wartungsvertrag gilt für ein Jahr, gerechnet ab Abschluss und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens einen Monat (gerechnet nach Kalendertagen) vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Die im Wartungsvertrag ausgewiesenen Gebühren sind Jahresgebühren und sind jeweils im vornhinein zu bezahlen. Alle ausgewiesenen Gebühren verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Eine vorzeitige Kündigung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Jahresgebühr. Leistungen können erst nach erfolgter Zahlung der Wartungsgebühr in Anspruch genommen werden. Kosten – Gebührenerhöhungen , die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereiches gelegen sind, können von uns auch während des laufenden Vertrages auf den Kunden übergewälzt werden. Die Wartungsgebühr kann jährlich angepasst werden.

10 - Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

11 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an MCW zu erbringende Leistungen ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

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